In München fand kürzlich der Prozess statt
Am 20. Mai 2005 hatte die brutale Tötung eines 77-jährigen deutschen Rentners, der mit eingeschlagenem Schädel in seiner Wohnung in Puerto de la Cruz aufgefunden worden war (das Wochenblatt berichtete seinerzeit) für helle Aufregung in der deutschen Kolonie gesorgt.
Dank der Ermittlungen der hiesigen Polizei konnte der Täter in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft in München am 6. September vergangenen Jahres in München festgenommen werden und befand sich seither dort in Untersuchungshaft. Es handelt sich um einen Bekannten, der alljährlich auf Teneriffa seinen Urlaub verbrachte und mit dem ermordeten H. Krüger im Laufe der Jahre Freundschaft geschlossen hatte. Jetzt fand in München der Prozess statt, zu dem auch drei Beamte der Guardia Civil als Zeugen geladen waren.
Nach zweitägiger Beweisaufnahme hat das Schwurgericht am 23. November das Urteil gesprochen und den 60-jährigen Peter F. wegen Todschlags zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt.
Wie es in der Urteilsbegründung heißt, hat das Gericht auf Totschlag erkannt, weil es sich um eine Spontantat handelte und sich zuvor eine Situation zwischen dem gleichermaßen alkoholisierten Opfer und dem Täter ergeben hatte in der ein Konflikt-Thema, nämlich die Homosexualität des Angeklagten und dessen Neigung zu älteren Männern aufkam. Die Anklageschrift war noch davon ausgegangen, dass der Angeklagte am Tattag sexuelle Handlungen mit dem Opfer erreichen wollte.
Dies ließ sich nach der zweitägigen Beweisaufnahme jedoch nicht mit ausreichender Sicherheit nachweisen. Weshalb im Zweifel zugunsten des Angeklagen dessen Version eines Streitgesprächs zugrunde gelegt wurde. Demnach habe er vom Opfer gefordert, dass es ihn als Mensch mit seiner homosexuellen Ausrichtung, quasi wie ein väterlicher Freund akzeptieren solle. Als dies misslang habe man sich gegenseitig provoziert und er habe schließlich im Zorn mit einer Weinflasche unzählige Male auf den Kopf des ihm gegenüber sitzenden Opfers eingeschlagen.