Ausgangssperre in Spanien

(von Wochenblatt)

Madrid – Seit dem vergangenen Samstag und zunächst für die Dauer von zwei Wochen gilt spanienweit eine Ausgangssperre. Diese rigorose Maßnahme wurde ergriffen, um die Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 zu unterbinden. Damit geht die spanische Regierung noch einen Schritt weiter als derzeit die deutschen Behörden.



Was

bedeutet das konkret für jeden Einzelnen? Um Ansteckungen zu vermeiden, ist die
Bevölkerung aufgerufen, das Haus nicht zu verlassen. Schulen sind geschlossen
und öffentliche Behörden haben den Publikumsverkehr eingestellt. Ausnahmen, um

trotz des Königlichen Dekrets das Haus zu verlassen, sind: der Weg zum Arbeitsplatz,

zum Einkauf, zur Apotheke, zur Bank oder zum Besuch einer hilfsbedürftigen
Person. Auch der Hund darf Gassi geführt werden, aber nur individuell. Ein
Treffen mit anderen Hundehaltern zum geimeinsamen Spaziergang ist untersagt.
Mit Kindern können die Eltern nur auf dem privaten Grundstück ins Freie gehen.
Spielplätze sind gesperrt. Auch Feiern und Essenseinladungen von Freunden in
den eigenen vier Wänden sind nicht erlaubt. Ziel der Maßnahme ist, mangels
sozialer Kontakte die Ausbreitung des Virus zu unterbinden.



Die

Einhaltung der Ausgangssperre wird von Militäreinheiten und Polizei überwacht.
Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder in Höhe zwischen 601 und 30.000 Euro.

Widerstand gegenüber Vertretern der Staatsgewalt kann sogar mit einer Haftstrafe

geahndet werden.



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