Autofahren ohne Führerschein kann für Ausländer zum Verhängnis werden
(von Wochenblatt)
Im Mai 2008 tritt eine entsprechende Gesetzesänderung in Kraft
In Spanien wagen sich nach Schätzungen der Verkehrsgeneraldirektion (DGT) etwa 30.000 Menschen ans Steuer, obwohl sie keinen Führerschein besitzen. Bislang droht ihnen höchstens eine gesalzene Geldstrafe, wenn sie von der Polizei angehalten werden.
Madrid - Im Mai tritt eine weitere Normative des neuen Verkehrsstrafgesetzes in Kraft, derzufolge das Autofahren ohne Führerschein auch mit Gefängnisstrafen von zwischen drei und sechs Monaten bestraft werden kann. Nur wer Glück hat und Einsicht zeigt, kommt mit einer saftigen Geldstrafe und Sozialarbeit davon.
Für Nicht-EU-Bürger, die in Spanien leben und ohne Führerschein am Steuer erwischt werden, könnte dies außerdem noch weit ernstere Folgen haben. Ab Mai kommenden Jahres könnten sie nämlich deswegen auch des Landes verwiesen werden. Grund ist die Tatsache, dass ab dem Zeitpunkt das Autofahren ohne gültige Fahrerlaubnis als Straftat angesehen wird. Für Ausländer bedeutet dies unter anderem, dass sie vorbestraft sein werden, und zwar drei Jahre lang nach der Zahlung der Geldstrafe. Das spanische Ausländergesetz sieht jedoch vor, dass Einwanderer ihre Aufenthaltsgenehmigung in Spanien nur verlängern können, wenn sie nicht vorbestraft sind.
Das neue Verkehrsstrafgesetz wurde Mitte November endgültig verabschiedet und trat Anfang Dezember in Kraft. Einzige Ausnahme war der Punkt, der das Autofahren ohne Führerschein betraf. Um denjenigen, die dies bislang so gehalten haben, die Möglichkeit zu geben, ihre Situation noch schnell zu legalisieren, wurde beschlossen, diese Normative erst ab Mai kommenden Jahres in Kraft zu setzen.