Gut 900 Einsprüche gegen die Bundestagswahl - Bürgerinnen und Bürger wollen bessere Regeln für wählende Auslandsdeutsche
(von Wochenblatt)
Stiftung Verbundenheit - Wahleinsprüche.
Gut 900 Einsprüche gegen die Bundestagswahl - Bürgerinnen und Bürger wollen bessere Regeln für wählende Auslandsdeutsche. Deutsche, die im Ausland leben - auch sie können an der Bundestagswahl teilnehmen und somit die Bundespolitik mitentscheiden.
Da es jedoch erhebliche Hindernisse an der Wahlteilnahme gibt, fechten nun gut 900 deutsche Bürgerinnen und Bürger die Gültigkeit der letzten Bundestagswahl an – per Wahleinspruch. Sie sehen das Prinzip der Allgemeinheit der Wahl verletzt, weil vielen im Ausland lebenden Deutschen die Teilnahme an der Wahl verwehrt blieb. Viele Wahlbriefe kamen nicht mehr rechtzeitig auf dem Postweg in Deutschland an wegen der engen Fristen.
Der Bundestag muss mit Mehrheit entscheiden, ob er sich der Beschwerde annimmt. „Lehnt der Bundestag den kollektiven Wahleinspruch ab, dann werden wir eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen“, so der Verwaltungsjurist Prof. Oliver Junk, Vorsitzender des Vorstands der Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland.
Das Ziel seien Reformen, die den Auslandsdeutschen die Wahlteilnahme erleichtern, das Wahlrecht vom Bundestag anpassen zu lassen und somit die Rechte der auslandsdeutschen Wählerinnen und Wähler zu stärken. [Text und Bild: Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland]