Kanarische Inseln/Madrid – Die kanarische Regierung hat in einer außerordentlichen Ratssitzung am 13. August die Verschärfung einiger Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen. Die Aktualisierung der Regeln und Vorschriften zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus ersetzt den Beschluss vom 19. Juni 2020 und verschärft unter anderem die Maskenpflicht. Damit reagiert die Regierung auf die in den letzten Wochen deutlich gestiegene Zahl der Neuinfektionen auf dem Archipel, insbesondere unter den Unter-30-Jährigen und im Zusammenhang mit dem Nachtleben.
Alle Personen ab sechs Jahren sind zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in folgenden Situationen verpflichtet: Auf der Straße und auf Plätzen im Freien sowie in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr, unabhängig davon, ob der Mindestabstand gewahrt werden kann.
An den Stränden und in Schwimmbadanlagen ist das Tragen eines Mundschutzes ebenfalls Vorschrift. Die Maske darf lediglich zum Schwimmen und zum Sonnenbaden abgenommen werden. Bei Spaziergängen am Strand muss die Maske getragen werden
Im Gastronomie- und Gastgewerbe, auch in Bars und Cafés, ist das Abnehmen der Maske lediglich zum Essen und Trinken erlaubt.
Für den bevorstehenden Start des neuen Schuljahres wurde festgelegt, dass die Schüler während des Unterrichts, wenn die Tische im Abstand von 1,5 Metern aufgestellt sind, ihre Masken abnehmen können, sowie auf dem Schulgelände, wenn sie sich innerhalb ihrer festgelegten Gruppe aufhalten und nicht in Kontakt mit anderen Schülern kommen.
In der Natur und in Gebieten im Freien, die abseits bewohnter Gebiete liegen, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht vorgeschrieben, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird.
Außerdem wird in der Aktualisierung der Corona-Schutzmaßnahmen die Pflicht zum korrekten Tragen des Mund-Nasen-Schutzes unterstrichen, sprich die Bedeckung von Mund und Nase.
Empfohlen wird das Tragen einer Maske auch bei privaten Zusammenkünften von Personen, die nicht im selben Haushalt leben, sowohl in Innenräumen als auch im Freien. Dabei wird dringend empfohlen, Feiern und Treffen auf eine Teilnehmerzahl von maximal 10 Personen aus demselben Haushalt oder sozialen Umfeld zu beschränken.
Nicht mehr als 10 Gäste pro TischDie neuen Vorschriften schränken auch die Gästezahl pro Gesellschaft in der Gastronomie ein. Restaurants dürfen ihre Tische, zwischen denen stets ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten ist, nicht für mehr als 10 Gäste decken.
In Hotels und anderen touristischen Unterkünften gelten im Gastronomiebereich dieselben Vorschriften wie für Restaurants. Im Falle eines Speisenangebots im Buffetstil muss jederzeit der Sicherheitsabstand zwischen den Gästen gewahrt werden, sämtliche Hygienevorschriften wie Händedesinfektion und Maskenpflicht gewährleistet und die Kapazitätsbeschränkung eingehalten werden.
Für touristische Führungen gilt eine neue maximale Teilnehmerzahl von 55 Personen (bislang waren es 25 Personen pro Tour), immer unter der Voraussetzung des zwischenmenschlichen Mindestabstands und der Maskenpflicht.