Schnelles Eingreifen bei Hausbesetzung

(von Wochenblatt)

Das Innenministerium hat ein Protokoll für ein effizienteres Vorgehen erarbeitet

Madrid – Das Innenministerium arbeitet weiter an einem effizienteren Vorgehen gegen illegale Hausbesetzungen. Zu diesem Zweck wurde ein Protokoll mit klaren Richtlinien für die Sicherheitskräfte entwickelt. Es handelt sich um einen Polizei-Leitfaden, der dazu anleitet, unmittelbar einzugreifen und Besetzungen effizienter zu beenden.
Nach Auskunft des Ministeriums von Fernando Grande-Marlaska haben die Besetzungen von Wohnraum jedoch nicht signifikant zugenommen: Im ersten Halbjahr 2020 gab es 7.450 Anzeigen und im selben Zeitraum des Vorjahres 7.093. Dennoch räumt das Innenministerium ein, dass in der Bevölkerung diesbezüglich Verunsicherung herrscht, und hat deshalb Richtlinien ausgearbeitet, damit die Sicherheitskräfte des Staates koordiniert und nach einheitlichen Kriterien eingreifen können.
Der Schlüssel dafür, dass Polizei und Guardia Civil in einer größeren Anzahl von Fällen sofort räumen können, ohne eine richterliche Anweisung abwarten zu müssen, liegt darin, einzugreifen, wenn Besetzung noch als „flagrante“ anzusehen ist, d.h. wenn das Delikt der Hausbesetzung gerade begangen wird. Die neuen Richtlinien des Innenministeriums geben der Polizei einheitliche Kriterien an die Hand, um entscheiden zu können, ob sich die Straftat noch in dieser Phase befindet und ein schnelles polizeiliches Eingreifen somit gerechtfertigt ist. Sie ergänzen das Schnellräumungsgesetz (ley de desalojo exprés) von 2018, welches die Häuser, die sich im Besitz von Banken befinden, außen vor ließ, und zielen darauf ab, Hindernisse in der Zusammenarbeit von Polizei, Richtern und Staatsanwälten auszuräumen.
Es geht darum, die Polizei zu befähigen, alle relevanten Aspekte eines Falles mit einzubeziehen und so eine schnelle Auflösung der Situation zu ermöglichen.
Das Protokoll klärt unter anderem wie eine Inaugenscheinnahme und die Befragung von Zeugen vor Ort in diesen Fällen durchzuführen sind. Auch sollen Fotos, welche die Besetzung in flagranti zeigen, beigefügt werden.
Es wird jedoch kein Zeitraum festgelegt, in welchem eine Besetzungstat noch als im Gange befindlich anzusehen ist. Aus dem Ministerium heißt es, es seien weder 48 noch 24 Stunden, sondern was zähle sei, die Hausbesetzer auf frischer Tat zu ertappen und die Okkupierung zu vereiteln. Dabei setzt man auch auf die Mithilfe der Bevölkerung. Die Handy-App „Alertcops“ soll eine eigene Funktion für den Fall des Hausfriedensbruchs oder der Besetzung von Immobilien erhalten.



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