Der Oberste Gerichtshof (TSJ) der Kanarischen Inseln hält die Erklärung der relativen Simulation, die von der Steuerprüfung infolge der Gründung einer zwischengeschalteten Gesellschaft zwischen dem Partner und den Drittkunden abgegeben wurde, für richtig.
Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs (TSJ) bietet die angefochtene Entscheidung eine ausreichende Begründung für die von ihm getroffene Entscheidung, die sich auf die von der Steuerprüfung selbst aufgeführten Beweise stützt. Diese Angaben wurden von der Beschwerdeführerin (Steuerzahlerin) nicht widerlegt. Wie die Steuerprüfung ausführt, ist es die Gesamtanalyse dieser Beweise, die die Entscheidung stützt, die relative Simulation als erwiesen anzusehen, eine Analyse, die von dieser TSJ in vollem Umfang akzeptiert wird.
Der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln (Teneriffa) prüft in seinem Urteil vom 5. Januar 2024, ob die relative Simulation, die von der Steuerprüfung aufgrund der Einschaltung einer zwischengeschalteten Gesellschaft für korrekt erklärt wurde, korrekt ist.
Das Gericht stellt fest, dass in einem Fall wie dem vorliegenden eine Prüfung des konkreten Falles vorgenommen werden muss, wobei das Gericht mit der Steuerprüfung darin übereinstimmt, dass die Gründung der zuvor als natürliche Person deklarierten und nun als zwischengeschalteten Gesellschaft gegründeten Dienstleistungsgesellschaft nach den im gesamten Prüfverfahren vorgelegten Beweisen ein eindeutiger Fall von relativer Simulation ist, mit Ausnahme derjenigen, die sich auf die Anwendung von Steuervergünstigungen wie der Rücklage für Investitionen auf den Kanarischen Inseln (RIC) und des Abzugs für Investitionen auf den Kanarischen Inseln (DIC) am Sitz des Unternehmens beziehen, da diese, wie der Kläger angibt, auch am Sitz der natürlichen Person hätten angewendet werden können.
Nach Ansicht des Gerichts hat der Betroffene nicht nachgewiesen, dass die Gründung dieser Gesellschaft in dem vom Obersten Gerichtshof (TSJ) zu prüfenden Fall aus einem der in seinen Behauptungen genannten Gründe, abgesehen von den steuerlichen Gründen, erfolgt ist, wobei der Kläger lediglich eine allgemeine Liste von Gründen für die Gründung einer Gesellschaft für medizinische Berufe anführt, die in diesem speziellen Fall nicht gerechtfertigt sind.
Die Tatsache, dass ein Freiberufler frei entscheiden kann, auf welche Weise er seine Dienstleistungen erbringt, kann also keinesfalls als Deckmantel für Praktiken dienen, die darauf abzielen, die Steuerlast unrechtmäßig zu verringern – vor allem durch die Umgehung der Praxis des Steuerabzugs und der Anwendung des Körperschaftsteuersatzes anstelle der persönlichen Einkommensteuer (IRPF) durch die Nutzung der Gesellschaft, über die die Tätigkeit angeblich ausgeübt wird.
Daher ist eine der ersten Fragen, die sich stellt, wenn wir über zwischengeschaltete professionelle Unternehmen sprechen, ob wir es mit einem legalen Geschäft zu tun haben, das rechtmäßig ist, weil es eine Optionswirtschaft ist, oder unrechtmäßig, weil es als Konflikt bei der Anwendung der Regel oder der Simulation angesehen wird.
Kurz gesagt, wenn die Gesellschaft nicht über die Struktur verfügt, um die berufliche Tätigkeit auszuüben, die sie vorgibt auszuüben, da sie nicht über ausreichende und angemessene personelle und materielle Mittel verfügt, um Dienstleistungen dieser Art zu erbringen, oder wenn sie zwar über eine solche Struktur verfügt, aber in Wirklichkeit nicht an der Ausführung der Geschäfte beteiligt war, haben wir es mit der rein formalen Einschaltung einer Gesellschaft in Handels- oder Berufsbeziehungen zu tun, an denen sie überhaupt nicht beteiligt war, insbesondere wenn man den sehr persönlichen Charakter der ausgeübten Tätigkeit berücksichtigt.
In diesen Fällen des Fehlens materieller Mittel oder der Nichtverwendung solcher Mittel für die berufliche Tätigkeit besteht die Antwort der Steuerprüfung in einer Regularisierung durch Simulation.
Nach Ansicht der TSJ ist die angefochtene Entscheidung hinreichend begründet und stützt sich auf die von der Steuerprüfung selbst aufgeführten Indizien. Diese Angaben wurden von der Rechtsmittelführerin (Steuerzahlerin) nicht widerlegt.
Wie die Steuerinspektion erklärt hat, ist es die Gesamtanalyse dieser Beweise, die die Entscheidung stützt, die relative Simulation als bewiesen anzusehen, eine Analyse, die vom Obersten Gerichtshof (TSJ) in vollem Umfang akzeptiert wird.
Im Rahmen der von der Steuerprüfung durchgeführten Bewertung ist zum Verständnis der von ihr für gerechtfertigt erklärten Simulation das Fehlen einer vertraglichen Verbindung zwischen dem Unternehmen und den Einrichtungen des Gesundheitswesens hervorzuheben, für die der Rechtsmittelführer (Steuerzahler) seine Dienstleistungen erbringt.
Gegenstand des vorliegenden Rechtsbehelfs ist die Tätigkeit, die der Rechtsbehelfsführer (Steuerzahler) über die Einrichtung in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 ausgeübt hat. Dies ist zwischen den Parteien unstreitig, da die von der Einrichtung in den Geschäftsjahren 2015 und 2016 an andere Einrichtungen ausgestellten Rechnungen in den Steuerprüfungsakten selbst verzeichnet sind. Die einzige vertragliche Verbindung, die zu diesem Zeitpunkt bestand, sind jedoch, wie die Steuerbehörden analysieren, die Dienstleistungsleasingverträge zwischen dem Unternehmen.
Auch die Tatsachen, auf deren Grundlage die Simulation analysiert und erklärt wird, passen nicht in das Konzept der Transaktionen mit verbundenen Parteien, da die umfassende Begründung der Prüfungsfeststellungen ergibt, dass die vom Partner erbrachten und von der Handelsgesellschaft in Rechnung gestellten professionellen medizinischen Dienstleistungen nicht die erforderliche vertragliche Absicherung mit den dritten Einrichtungen hatten, die die professionellen Dienstleistungen des Partners benötigten und mieteten. Die oben analysierten Anhaltspunkte führen zu der Annahme, dass eine Simulation vorliegt.
Die Konsequenz daraus ist der Ausschluss des Kriteriums des Geschäfts mit verbundenen Parteien, da das grundlegende Kriterium für die Bestimmung des Vorliegens eines Geschäfts mit verbundenen Parteien im Sinne der fraglichen Vorschrift die Verbindung zwischen der Gesellschaft und dem Partner oder Teilnehmer ist, eine Verbindung, die nicht mehr besteht, wenn die Einheit als Simulation erklärt wird.
Andererseits wird die Anwendung der Reserve für Investitionen auf den Kanarischen Inseln (RIC) analysiert.
Diesbezüglich vertritt der Gerichtshof die Auffassung, dass der Grundsatz der vollständigen Regelung auf alle zu prüfenden Handlungen anzuwenden ist, so dass, wenn die Zuweisung durch eine Einheit in diesen Jahren zu Steuerzwecken als simuliert erfasst wird und die Einkünfte aus dieser Geschäftstätigkeit der natürlichen Person zuzurechnen sind und die Steuerprüfung die Ausübung dieser Tätigkeit und die Übereinstimmung mit dem Partner der Bedingungen nicht in Frage stellt, der Steuervorteil, der der Einheit, deren Tätigkeit als simuliert erklärt wird, hätte zugerechnet werden müssen, für die natürliche Person anerkannt werden muss, sobald die in der Regelung festgelegten Anforderungen erfüllt sind.
Daher beschließt die TSJ anbetracht des Grundsatzes der vollständigen Regelung, dem von der Rechtsmittelführerin vorgebrachten Rechtsmittelgrund stattzugeben, und die Steuerprüfung muss eine neue Abrechnung vornehmen, in der die von der Körperschaft in den Jahren 2015 und 2016 gewährten Vorteile aus dem RIC zugunsten der Rechtsmittelführerin anerkannt werden.