Hundehaftpflicht und Halterkurs vorübergehend ausgesetzt
Das neue spanische Tierschutzgesetz, bekannt als „Ley de Bienestar Animal“ (Gesetz 7/2023), trat am 29. September 2023 in Kraft. Allerdings hat die Regierung beschlossen, die obligatorische Hundehaftpflicht und den Halterkurs auszusetzen, bis konkrete Ausführungsbestimmungen erlassen werden. Die Verunsicherung unter Hundehaltern war bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes groß, da die konkreten Anforderungen und Kursmodalitäten unklar waren.
Die Hundehaftpflichtversicherung, die ursprünglich am 29. September 2023 in Kraft treten sollte, wird erst verpflichtend, wenn die erforderlichen Regelungen in Kraft sind. Für potenziell gefährliche Hunde bleibt die bisherige Mindestdeckungssumme von 120.000 Euro bestehen.
Andere Verpflichtungen aus dem Gesetz werden erst gültig, sobald die entsprechenden Durchführungsbestimmungen verabschiedet sind. Kurz gesagt, solange die Regierung keine konkreten Durchführungsrichtlinien erlässt, besteht keine Verpflichtung zur Hundehaftpflichtversicherung und zur Absolvierung des Halterkurses.
Mehr Informationen unter [Link zur offiziellen Mitteilung](https://www.mdsocialesa2030.gob.es/derechos-animales/docs/Nota-informativa-entrada-en-vigor-Ley-7-2023.pdf).
Dies ist eine Zusammenfassung aus einem Artikel der Wochenblatt Ausgabe 417.
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Foto: EFE